Kindeswohl fest im Blick

Mon­tag, 29. Mai 2017

Der Diö­ze­san­ver­band Köln lud die Füh­rungs­kräf­te in den Bezirks­ver­bän­den zu einer Prä­ven­ti­ons­schu­lung ein.

Diö­ze­san­bun­des­meis­ter Wolf­gang Kuck ver­band damit die Hoff­nung, die Infor­ma­ti­on auf eine brei­te, pra­xis­ori­en­tier­te Basis zu stel­len und den Bezirks­ver­bän­den und Bru­der­schaf­ten eine Hil­fe­stel­lung zu vermitteln.

Obwohl die Schüt­zen­sai­son bereits auf Hoch­tou­ren läuft, nah­men jetzt 15 Bezirks­bun­des­meis­ter und wei­te­re Füh­rungs­kräf­te die Gele­gen­heit einer ganz­tä­gi­gen Schu­lung im Jugend­heim in Rom­mers­kir­chen – Oeko­ven wahr. Gemein­de­re­fe­rent Mar­tin Brend­ler aus Dor­ma­gen-Hacken­broich gab Ein­bli­cke in die Not­wen­dig­keit „Augen auf – Hin­se­hen und schüt­zen”. Dies sol­len nicht nur Schlag­wor­te sein, son­dern jeden Ein­zel­nen für den Schutz von Kin­dern u. Jugend­li­chen sensibilisieren.

Dazu wur­de 2014 eine über­ar­bei­te­te Prä­ven­ti­ons­ord­nung des Erz­bis­tums Köln in Kraft gesetzt, die auch für Ehren­amt­ler ver­pflich­tend ist. Mar­tin Brend­ler beton­te, es gehe dabei nicht dar­um, bei Ver­dacht auf sexua­li­sier­te Gewalt an Kin­dern u. Jugend­li­chen eine mög­li­che Lis­te abzu­ar­bei­ten oder in Hys­te­rie aus­zu­bre­chen. Es gehe viel­mehr dar­um, wirk­lich „hin­zu­se­hen” statt „weg­zu­se­hen”.  Die bri­san­te The­ma­tik glie­der­te er in Teil­be­rei­che auf wie z.B.: Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen bei Ver­dachts­fäl­len, Prä­ven­ti­on durch insti­tu­tio­nel­le Maß­nah­men, Mel­de­pflicht, Grenz­ver­let­zun­gen, Stra­te­gien von Tätern, Kreis­lauf eines Über­grif­fes, Wer­te­py­ra­mi­de etc.

Anhand von anony­men Fall­bei­spie­len bot er den Teil­neh­mern die Mög­lich­keit, sich in die Lage des Beob­ach­ters zu ver­set­zen, zu ent­schei­den bzw. Fach­kräf­te oder Insti­tu­tio­nen in eine Ent­schei­dung ein­zu­bin­den. Die Teil­neh­mer waren sich einig, dass die gesam­te The­ma­tik einen wich­ti­gen Stel­len­wert in der Jugend­ar­beit hat und dass die­se Ver­an­stal­tung vie­le Infor­ma­tio­nen bot. Eine aus­führ­li­che Hil­fe­stel­lung bie­tet hier die Sei­te des Erz­bis­tums Köln, die auch eine Nach­ar­beit unter­stützt. Die Wich­tig­keit einer sol­chen Fort­bil­dungs­maß­nah­me war auf jeden Fall unstrit­tig. Alle Anwe­sen­den erhiel­ten ein Zer­ti­fi­kat über die Teil­nah­me an die­ser Fort­bil­dung „Kin­der und Jugend­li­che schüt­zen- unser Auf­trag“. Die Unter­zeich­nung einer Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung jedes Ein­zel­nen bekräf­tig­te die Anstren­gun­gen, „die Augen wei­ter­hin offen zu hal­ten” und alles zu tun, see­li­sche, kör­per­li­che und sexua­li­sier­te Gewalt von anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen fernzuhalten.