Liebe Schützen und Schützenfrauen – jung wie alt –,
Majestäten und Vorstandsmitglieder in all den Bruderschaften und Bezirken in unserem Diözesanverband Köln,
nachdem das Land NRW Mitte April ein Veranstaltungsverbot für alle Großveranstaltungen in unserem Land ausgesprochen hat, wurde es auch in den Mitgliedsbruderschaften unseres Diözesanverbandes sehr unruhig.
Große Vereine, die ihre Feste eh als Großveranstaltung durchführen, hatten Planungssicherheit, aber die Mehrzahl der kleineren Vereine war eher verunsichert und zwischen Solidaritätsbekundungen in einzelnen Bezirksverbänden, basierend auf einer Ad hoc-Bauchentscheidung nach dem gesunden Menschenverstand bis hin zu einer abwartenden Situation in Erwartung einer rechtlichen Klarstellung hin und hergerissen.
All Eure Rück- und Sachstandsmeldungen in der Zeit nach Ostern waren uns im Diözesanvorstand aber auch dem Vorstand des BdSJ-DV Köln um Diözesanjungschützenmeister Simon Magnin hilfreiche Informationen in der Entscheidungsfindung.
Seit dem ersten Maiwochenende haben wir nun die so dringend erwartete Klarstellung der Landesregierung, die nun in der Coronaschutzverordnung des Landes (CoronaSchVO) in der gültigen Fassung ab dem 04.05.2020 definiert hat, dass u.a. alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen und Schützenfeste bis mindestes zum 31.08.2020 untersagt sind. Und ich gehe – wie viele andere Schützenschwestern und ‑brüder – nicht davon aus, dass am 01.09.2020 „wieder alles beim alten“ ist. Unsere Festveranstaltungen leben ganzjährig von einem vertrauten und freundschaftlich verbindenden Miteinander. Das Gebot der Stunde ist und wird auch für die nächsten Monate weiterhin noch lauten: Abstand halten und Distanz wahren. Denn wer möchte verantworten, dass womöglich ein Schützenfest als Auslöser einer neuerlichen Infektionswelle identifiziert wird?
Trotz allem möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die entsprechende Anordnung der jeweiligen Kommune Voraussetzung dafür ist, um keinen Regressansprüchen ausgesetzt zu sein. Das trifft für kleine wie für große Veranstaltungen nach dem 31.08.2020 zu.
Ganz große Traurigkeit herrscht momentan bei all unseren königlichen Repräsentanten vom Bambiniprinzen einer Bruderschaft, über Bruderschafts- und Bezirksregenten bis hin zu unserem Diözesan- und Bundeskönigspaar. Aus vielen Rückmeldungen wissen wir, dass sie alle nicht wirklich ihr bisherigeres Königsspiel genießen konnten, da alle Veranstaltungen abgesagt sind.
Daher ist absehbar, dass es das einfachste ist, das Königsjahr 2020 einfach ruhend stellen und in 2021 mit unseren amtierenden Majestäten wieder durchzustarten.
Unser Diözesankönigspaar Andres Zündorf und Yvonne Treml wie auch unsere Nachwuchsmajestäten, Diözesanbambiniprinz Paul Cedrik Profitlich, Diözesanschülerprinz Yousif Deesha und unsere Diözesanprinzessin Lena Froitzheim haben sich auf Befragen gerne zu diesem Schritt bereiterklärt.
Der BdSJ-DV Köln wird folglich in diesem Jahr kein Diözesanschießen bzw. Diözesanwettbewerb veranstalten, um Diözesanmajestäten 2020 zu ermitteln. Unser Jungschützenverband hat sich hier im Sinne der Einheitlichkeit im Bund der St. Sebastianus Schützenjugend mit den anderen Diözesanverbänden abgestimmt, die genauso verfahren werden. In der Ausschreibung für das nächste Jahr wird dieses „verlorene“ Jahr dann berücksichtigt und die Altersgrenze flexibel gehandhabt. So können dann am Diözesanprinzenschießen die Jahrgänge 1996 bis 2004, am Diözesanschülerprinzenschießen die Jahrgänge 2004 und jünger sowie am Diözesanbambini-Wettbewerb die Jahrgänge 2008 und jünger teilnehmen. Natürlich zählen die Teilnehmer*innen aus dem Jahrgang 1996 bereits als Schützen, die Teilnehmer*innen aus dem Jahrgang 2004 genauso als Jungschützen oder die Teilnehmer*innen aus dem Jahrgang 2008 als Schülerschützen. Die Jungschützenverantwortlichen haben sich hier dazu entschieden die Ausschreibung an dieser Stelle über die Altersklassen zu öffnen, damit jeder die Chance hat, die Würde der Diözesanmajestäten zu erringen und niemand durch das Corona-Jahr 2020 hinten runterfällt. Es wird jedoch, für die angesprochenen Jahrgänge keine Wahlmöglichkeit für die Teilnahme an einem Wettbewerb in einer bestimmten Klasse geben. Entscheidend für die Startberechtigung beim DJT 2021 ist, im Rahmen der oben genannten Jahrgänge, die Meldung der Bezirke.
Für Fragen zu dieser Regelung wendet euch bitte direkt an den Diözesanjungschützenmeister Simon Magnin.
Der ein oder andere Bezirksverband hat für 2020 bereits seine Majestäten ermittelt, die dieses Jahr nicht um die Würde der Diözesanmajestät streiten können. Hier hat sich der Diözesanjungschützenvorstand darauf geeinigt, dass diese Majestäten zusätzlich zur Bezirksmajestät aus 2021 startberechtigt sind, um auch diese Majestäten nicht ihrer Chance zu berauben. Diese Majestäten müssen jedoch bis zum 25.05.2020 an den Diözesanverband gemeldet sein, um die Startberechtigung für 2021 zu wahren.
Zur Regelung hinsichtlich des Bundesjungschützentages wird es zeitnah eine Information des Bundesvorstandes geben. In Absprache mit den Diözesanjungschützenmeistern der anderen Diözesanverbänden konnte hier eine gemeinsame Lösung aufgezeigt werden, die nun mit dem Ausrichter besprochen wird. Auch im Erwachsenen-Bereich der Schützen in unserem Diözesanverband möchten wir ein einheitliches Vorgehen erreichen.
Den vielen Rückmeldungen aus Euren Bezirken mussten wir entnehmen, dass es vielerorts wie auch im Jungschützenbereich gar nicht möglich war und ist, neue königliche Repräsentanten zu ermitteln. Resultierend daraus haben sich landauf, landab amtierende Majestäten gerne bereit erklärt, ihr Repräsentantenamt – genau wie unsere Diözesanmajestäten – einfach um ein Jahr zu verlängern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, möchten wir gerne in 2020 grundsätzlich auf eine neue Bezirksmajestätenermittlung in unserem Diözesanverband verzichten und würden demzufolge – sollte überhaupt ein Bundesschützenfest 2020 stattfinden – hier ohne Kandidaten aus unserem Diözesanverband antreten und 2021 mit den Bezirksmajestäten, die jetzt in diesem Jahr nicht zum Zuge kommen, dann zum nächstjährigen Bundesschützenfest durchstarten.
Liebe Schützen und Schützenfrauen in unserem Verband,
auch uns als Diözesanvorstand, unseren Jungschützenvertretern, unseren Vertretern im Schießsportbereich und auch mir als Diözesanbundesmeister blutet das Herz, unsere Festveranstaltungen, sportlichen Vergleichswettkämpfe und Jubiläen in 2020 nicht mitfeiern bzw. durchführen zu können. Ich glaube zu Beginn einer neuen Legislaturperiode hätten wir uns alle liebend gerne gefreut auf viele interessante und vielleicht auch neue Begegnungen.
Auch mit Blick auf die im Zuge der Lockerungen der „Corona“-bedingten Einschränkungen immer lauter werdenden Fragen nach der Wiederaufnahme des schießsportlichen Trainingsbetriebes raten wir sehr zur Umsicht und zu einem eher zurückhaltenden Umgang mit den jetzt evtl. möglichen „Freiheiten“. Stattdessen freue ich mich persönlich sehr über Eure Mails und über Eure Anrufe, die uns allen signalisieren, es geht irgendwie weiter und alles Negative hat auch seine positiven Seiten und Aspekte.
So freuen wir uns sehr zu erfahren, wie viel ehrenamtliches und persönliches Engagement in unserem Diözesanverband aktuell in den unterschiedlichsten Varianten erlebbar ist, sei es in der Nachbarschaftshilfe, für caritative Einrichtungen, oder wenn Eltern es trotz Homeoffice und aller aktuellen, beruflichen Belastungen auch noch schaffen, ihren Kindern ein strukturiertes und inhaltsreiches Familienleben zu bieten.
Unser Diözesankönigspaar Andreas und Yvonne, die Vorstände der Jung‑, Alt- und Sportschützen, wir alle drücken Euch die Daumen, bleibt alle gesund, lasst nicht nach in Eurer Freude an unserem Schützenbrauchtum durch diese Zeit der Krise hindurch. Wir alle freuen uns schon heute auf viele schöne Treffen und Gespräche in besseren Zeiten.
Mit einem herzlichen „Glück Auf“ grüße ich Euch alle für den Vorstand unseres Diözesanverbandes Köln
Euer
Robert Hoppe
Diözesanbundesmeister
gemeinsam mit
Simon Magnin
Diözesanjungschützenmeister
Jörg Abel
Diözesanschießmeister